„bei Fehler Antrag abbrechen” bedeutet:
Prüfung NACH dem Lauf der EO!
Wenn die EO einen Fehler erzeugt, wird der Antrag an dieser Stelle abgebrochen. Es erfolgt kein Rollback und auch keine weitere EO Verarbeitung in diesem Antrag. Der gesamte Antrag wird als “fehlgeschlagen” geführt.
„deaktiviert“ bedeutet
Prüfung VOR dem Lauf der EO!
Egal was kommt (Rollback oder normale Verarbeitung mit und auch ohne Fehler) Diese EO hat keinen Einfluss auf den Lauf und wird nicht verwendet.
„bei Fehler alles Rückgängig“ bedeutet
Prüfung NACH dem Lauf der EO!
Wenn die EO einen Fehler auslöst, dann wird die Kette der bisher ausgeführten EOs des Antrags rückwärts durchgelaufen und jedes EO wird (ggf. in Abhängigkeiten der eigenen Flags) noch einmal ausgeführt.
„Fehler ignorieren“ bedeutet
Prüfung NACH dem Lauf der EO!
Wenn diese EO einen Fehler auslöst, dann wird die Kette der EOS weiter durchlaufen, als wäre nichts passiert. Der Antrag bleibt trotz des Fehlers der Eos auf „erfolgreich“.
„Überspringen bei Fehler“ bedeutet
Prüfung VOR dem Lauf der EO!
Wenn diese EO im Fehlerfall (Rollback oder Vorwärtsverarbeitung im Fehlerfall) zur Verarbeitung anstehen würde, wird die EO in jedem Fall einfach übersprungen und der Antragslauf bleibt im Fehlerfall.
„Nur ausführen bei Fehler“ bedeutet
Prüfung VOR dem Lauf der EO!
Wenn die EO im Fehlerfall (Vorwärtsverarbeitung im Fehlerfall) zur Verarbeitung anstehen würde, wird die EO (unter der Berücksichtigung der Ausführungsbedingungen) ausgeführt. Der weitere Antragslauf bleibt im Fehlerfall.
Die Reihenfolge der Prüfung der Flags bei der Prüfung vor Start des EOs ist
· Prüfungen VOR dem Lauf des EO:
„deaktiviert“ – wenn ja -> nächstes OK, alles bleibt unverändert
„Überspringen bei Fehler“ – EO nicht ausführen, wenn der Antrag als „fehlerhaft“ markiert wurde
„Nur ausführen bei Fehler“ – EO (unter der Berücksichtigung der Bedingung) ausführen, wenn der Antrag als „fehlerhaft“ markiert wurde
· Prüfungen NACH dem Lauf des EO:
„Fehler ignorieren“ – auch bei Fehler einfach weitermachen
„bei Fehler Antrag abbrechen” – bei Fehler den Antrag abbrechen
„bei Fehler alles Rückgängig“ – bei Fehler die EO Kette rückwärts durchlaufen
Verhalten der EOs im Fall „Rollback“
Wenn es sich bei einem EO um einen „synchronen Antragsaufruf“ handelte, und dieses EO im ROLLBACK-Fall des Antrags aufgerufen wird, wird der Unterantrag einfach noch einmal ausgeführt (abhängig von den Flags – s.o.)
Der Unterantrag durchläuft den identischen Präprozess.
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